Vergewaltigung
Eine Vergewaltigung oder ein Vergewaltigungsversuch ist eine massive Grenzüberschreitung und Persönlichkeitsverletzung für jede Frau und jedes Mädchen. Die seelischen Verletzungen sind ebenso schwerwiegend wie die körperlichen Verletzungen nach erfahrenen Gewalttaten. Nach der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" (2004) ist etwa jede 7. Frau von strafrechtlich relevanter sexueller Gewalt betroffen. Rund 85% der Frauen kennen den Täter. Es handelt sich dabei häufig um einen Partner oder Ex-Partner. Je näher der Vergewaltiger zu der Frau steht, desto höher ist die Hemmschwelle, ihn anzuzeigen.
So denken viele Frauen erst nach Jahren an eine Anzeige. Sind zur Tatzeit keine Spuren gesichert worden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Verurteilung des Täters kommt, sehr gering.
Problematisch ist auch, dass sich einige Frauen nach einer Vergewaltigung nicht medizinisch versorgen lassen, weil sie befürchten, dass dies automatisch zu einer Anzeige führen könnte. Damit setzen sie sich erheblichen gesundheitlichen Risiken aus.
In Schleswig-Holstein hat jede Frau Anspruch auf eine medizinische Soforthilfe nach einer Vergewaltigung mit vertraulicher Spurensicherung - also ohne Anzeige bei der Polizei.
Informationen zur vertraulichen Spurensicherung und zur medizinischen Soforthilfe in Dithmarschen erhalten Sie hier: UKSH | Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein (vertrauliche-spurensicherung-sh.de).
Tel. 040-7410-52127 (24h/Tag)
Juristisch beschrieben ist der Tatbestand der Vergewaltigung im § 177 StGB (Strafgesetzbuch).
Folgendes ist sinnvoll, wenn Sie vergewaltigt worden sind:
- Lassen Sie sich fachärztlich untersuchen durch Mitarbeiterinnen der Rechtsmedizin oder geschultes Krankenhauspersonal.
- Für den Fall, dass Sie Erinnerungslücken haben, weisen Sie die Ärztin darauf hin, um feststellen zu lassen, ob betäubende Substanzen (KO-Tropfen) verwendet worden sind.
- Die fachärztliche Untersuchung dient zur Sicherung von Beweismitteln. Spuren von Sperma, Blut, Haaren und Hautteilchen des Täters können zum Teil nur innerhalb von 24 Stunden nachgewiesen werden.
- Sollten Sie sich, auch später, zu einer Anzeige entschließen, sind diese Beweise wichtig zur Überführung des Täters und um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können.
- Im ärztlichen Gespräch können Sie vorbeugende Maßnahmen wegen ansteckender Geschlechtskrankheiten, Aids und Hepatitis klären.
- Sie können einen Schwangerschaftstest machen lassen.
Wenn Sie betroffen sind, versuchen Sie vor der Untersuchung folgendes zu berücksichtigen:
- Waschen Sie sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht.
- Reinigen Sie keine Kleidungsstücke und vernichten Sie keine Tampons, Binden oder Slipeinlagen. Alles, was später als Beweismaterial verwendet werden könnte, auf keinen Fall in einer Plastiktüte lagern. Diese schützt zwar von außen, aber innen bilden sich Pilze und Bakterien, die die DNA-Spuren zerstören.
- Bitten Sie die Ärztin bzw. den Arzt, die Untersuchungsergebnisse und Veletzungsspuren genau zu dokumentieren.
- Wenn möglich, lassen Sie sich von einer Freundin, Vertrauensperson oder einer Mitarbeiterin unserer Beratungsstelle begleiten.
Wir informieren Sie auf Wunsch z. B. über die Erstattung einer Anzeige, was danach geschieht und über den Ablauf von Gerichtsveffahren.
Sie erhalten Informationen über spezielle Beratungs- und Therapiemöglichkeiten, Kliniken und Selbsthilfeangebote sowie z. B. zur Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
In unseren Beratungsstellen haben betroffene Frauen und Mädchen (ab 16 Jahren) die Gelegenheit, über ihre Gewalterfahrung zu sprechen, ohne befürchten zu müssen, dass gegen ihren Willen rechtliche Schritte eingeleitet werden.