Frauennotruf

Telefonterror, Beleidigung, sexuelle Nötigung, Belästigung am Arbeitsplatz, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Gewalt und Bedrohung in der Ehe, Partnerschaft und Familie sind Beispiele sexualisierter Gewalt, die zum Alltag von Mädchen und Frauen gehören können. Die Gewalt beginnt dort, wo Mädchen und Frauen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werden, also bereits dann, wenn sie bestimmte Orte, Wege oder Situationen meiden müssen, um nicht beleidigt, belästigt und bedroht zu werden.


Wenn Sie selbst eine dieser Erfahrungen gemacht haben, versuchen Sie, mit Ihren Gefühlen und Problemen nicht allein zu bleiben. Sprechen Sie mit einer Person, der Sie vertrauen und/oder einer Beraterin des Notrufs.


Sie können sich an uns wenden unabhängig davon,

  • wie lange die Gewalterfahrung zurück liegt oder ob sie noch anhält
  • in welcher Form und in welchem Ausmaß sexualisierte Gewalt erlitten wurde
  • ob die sexualisierte Gewalt innerhalb oder außerhalb einer Beziehung, von einer bekannten oder einer fremden Person verübt wurde
  • und unabhängig davon, ob Sie Anzeige erstattet haben, erstatten möchten oder nicht.


Wir unterstützen Sie bei allen Schritten, die Sie unternehmen wollen. In Gesprächen können wir z. B. gemeinsam herausfinden, was Sie für sich tun können und welche Formen des Schutzes oder der Gegenwehr für Sie möglich sind.


Wir informieren Sie auf Wunsch z. B. über die Erstattung einer Anzeige, spezielle Beratungs- und Therapiemöglichkeiten, Gerichtsverfahren, Kliniken und Selbsthilfeangebote. Wir vermitteln Adressen z. B. von Ärztinnen, Rechtsanwältinnen und Therapeutinnen.


Wir bieten Ihnen persönliche Gespräche und telefonische Beratung an.
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.


Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie z. B. zu einer ärztlichen Untersuchung, zur Polizei und zum Prozess. 

Wenn Sie rechtliche Schritte unternehmen wollen

Es ist sinnvoll,

  • ggf. vorhandene Spuren und Beweise von der Rechtsmedizin in Hamburg sicher stellen zu lassen
  • sich an eine erfahrene Rechtsanwältin zu wenden
  • ein Gedächtnisprotokoll des Tatherganges zu erstellen.

 

Die für Dithmarschen zuständige Rechtsmedizin in Hamburg erreichen Sie unter der Telefonnummer 040-741052127.
Informationen zur vertraulichen Spurensicherung finden Sie auf der Seite der Rechtsmedizinischen Ambulanz.


Im Zusammenhang mit Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt gibt es für die Frauen oft viele Fragen, Unsicherheiten und Befürchtungen.


Bei uns können Sie über mögliche Ängste und Befürchtungen sprechen und Informationen über Strafverfahren erhalten z. B. über den Ablauf, über Ihre Rechte im Verfahren, Nebenklage, mögliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz, Prozesskostenhilfe, über den Ablauf einer Vernehmung vor Gericht usw.

 


 

Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen

Bei allen Formen sexueller Übergriffe handelt es sich nicht unbedingt um gewalttätige Formen von Sexualität, sondern vor allem um Gewalt, für die Sexualität benutzt wird. Wir sprechen deshalb von sexualisierter Gewalt.

Nur wenige sexualisierte Gewalttaten werden von völlig Fremden begangen. Sehr viel häufiger sind die Täter Bekannte, Freunde, (Ex-)Ehemänner, Partner oder (Stief-)Väter, Großväter, Brüder oder Onkel.

Frauen und Mädchen haben an sexualisierter Gewalt keine Schuld. Es gibt kein Verhalten von Frauen und Mädchen, das sexualisierte Gewalt gegen sie rechtfertigen kann. Die Verantwortung für die Tat liegt allein beim Täter.

Sexualisierte Gewalt ruft verschiedene und manchmal widersprüchliche Gefühle hervor: Neben Angst, Wut, Abscheu und Enttäuschung über den Vertrauensmissbrauch bei bekannten Tätern empfinden betroffene Frauen und Mädchen häufig auch Schuld- und Schamgefühle.


Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen, Selbstverletzungen, Beziehungsunfähigkeit, Isolation, Schuldgefühle, Suchterkrankungen oder dissoziative Störungen sind oft die Folgen der Gewalt. Sie können die Situation der Betroffenen tief greifend und nachhaltig beeinflussen.

Auf der nächsten Seite finden Sie einige spezielle Informationen, was im Falle einer Vergewaltigung bedacht werden sollte.

 


 

Vergewaltigung

Eine Vergewaltigung oder ein Vergewaltigungsversuch ist eine massive Grenzüberschreitung und Persönlichkeitsverletzung für jede Frau und jedes Mädchen. Die seelischen Verletzungen sind ebenso schwerwiegend wie die körperlichen Verletzungen nach erfahrenen Gewalttaten. Nach der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" (2004) ist etwa jede 7. Frau von strafrechtlich relevanter sexueller Gewalt betroffen. Rund 85% der Frauen kennen den Täter. Es handelt sich dabei häufig um einen Partner oder Ex-Partner. Je näher der Vergewaltiger zu der Frau steht, desto höher ist die Hemmschwelle, ihn anzuzeigen.

So denken viele Frauen erst nach Jahren an eine Anzeige. Sind zur Tatzeit keine Spuren gesichert worden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Verurteilung des Täters kommt, sehr gering.

Problematisch ist auch, dass sich einige Frauen nach einer Vergewaltigung nicht medizinisch versorgen lassen, weil sie befürchten, dass dies automatisch zu einer Anzeige führen könnte. Damit setzen sie sich erheblichen gesundheitlichen Risiken aus.
In Schleswig-Holstein hat jede Frau Anspruch auf eine medizinische Soforthilfe nach einer Vergewaltigung mit vertraulicher Spurensicherung - also ohne Anzeige bei der Polizei.

Informationen zur vertraulichen Spurensicherung und zur medizinischen Soforthilfe in Dithmarschen erhalten Sie hier: UKSH | Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein (vertrauliche-spurensicherung-sh.de).

Tel. 040-7410-52127 (24h/Tag)

Juristisch beschrieben ist der Tatbestand der Vergewaltigung im § 177 StGB (Strafgesetzbuch).

Folgendes ist sinnvoll, wenn Sie vergewaltigt worden sind:

  • Lassen Sie sich fachärztlich untersuchen durch Mitarbeiterinnen der Rechtsmedizin oder geschultes Krankenhauspersonal.
  • Für den Fall, dass Sie Erinnerungslücken haben, weisen Sie die Ärztin darauf hin, um feststellen zu lassen, ob betäubende Substanzen (KO-Tropfen) verwendet worden sind.
  • Die fachärztliche Untersuchung dient zur Sicherung von Beweismitteln. Spuren von Sperma, Blut, Haaren und Hautteilchen des Täters können zum Teil nur innerhalb von 24 Stunden nachgewiesen werden.
  • Sollten Sie sich, auch später, zu einer Anzeige entschließen, sind diese Beweise wichtig zur Überführung des Täters und um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können.
  • Im ärztlichen Gespräch können Sie vorbeugende Maßnahmen wegen ansteckender Geschlechtskrankheiten, Aids und Hepatitis klären.
  • Sie können einen Schwangerschaftstest machen lassen.

 

Wenn Sie betroffen sind, versuchen Sie vor der Untersuchung folgendes zu berücksichtigen:

  • Waschen Sie sich vor der ärztlichen Untersuchung nicht.
  • Reinigen Sie keine Kleidungsstücke und vernichten Sie keine Tampons, Binden oder Slipeinlagen. Alles, was später als Beweismaterial verwendet werden könnte, auf keinen Fall in einer Plastiktüte lagern. Diese schützt zwar von außen, aber innen bilden sich Pilze und Bakterien, die die DNA-Spuren zerstören.
  • Bitten Sie die Ärztin bzw. den Arzt, die Untersuchungsergebnisse und Veletzungsspuren genau zu dokumentieren.
  • Wenn möglich, lassen Sie sich von einer Freundin, Vertrauensperson oder einer Mitarbeiterin unserer Beratungsstelle begleiten.

Wir informieren Sie auf Wunsch z. B. über die Erstattung einer Anzeige, was danach geschieht und über den Ablauf von Gerichtsveffahren.

Sie erhalten Informationen über spezielle Beratungs- und Therapiemöglichkeiten, Kliniken und Selbsthilfeangebote sowie z. B. zur Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

In unseren Beratungsstellen haben betroffene Frauen und Mädchen (ab 16 Jahren) die Gelegenheit, über ihre Gewalterfahrung zu sprechen, ohne befürchten zu müssen, dass gegen ihren Willen rechtliche Schritte eingeleitet werden.