Neue Erreichbarkeiten seit März 2024
Seit März 2024 sind unsere drei Beratungsstellen zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr sowie Dienstag von 14 bis 16 Uhr.
Außerdem ist die Beratungsstelle in Marne jeden Montag und Mittwoch jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet, die Beratungsstelle in Brunsbüttel jeden Freitag von 9 bis 12 Uhr.
Auch außerhalb der genannten Zeiten ist in den Beratungsstellen in der Regel eine Mitarbeiterin anwesend. Um sicherzustellen, dass sie Zeit für Ihr Anliegen hat, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin per Telefon, per Mail
Beratungsstelle Brunsbüttel ist umgezogen
Die Beratungsstelle in Brunsbüttel ist zum 1. April 2024 in die Koogstraße 67 in die Beratungsräume des MGH (Mehrgenerationenhaus) im ersten Stock umgezogen. Der Eingang befindet sich links neben dem Laden von "fielmann" und ist gleichzeitig der Eingang zum Schleusenhotel. Wenn Sie über die Treppe oder mit dem Aufzug im ersten Stock angekommen sind, ist links der Zugang zu den Beratungsräumen. Falls die Tür geschlossen sein sollte, klingeln Sie bitte.
Beratungen finden wie gewohnt am Freitagvormittag und am Donnerstagnachmittag statt. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, damit unsere Mitarbeiterin Zeit für Sie hat. Die Telefonnummer 04852-7027 bleibt bestehen.
Wir freuen uns darauf, Sie in den neuen Räumen begrüßen zu dürfen.
Infos zu unserem aktuellen Programm
finden Sie unter Veranstaltungen.
Social Media
Wir sind jetzt auch auf Facebook und auf Instagram präsent. Beim Scannen der untenstehenden QR-Codes mit dem Handy geht es direkt auf unsere Seiten.
Onlineberatung
Zusätzlich zu telefonischen oder persönlichen Beratungsterminen ist es möglich, bei uns eine datengeschützte Onlineberatung in Anspruch zu nehmen. Weitere Infos gibt es unter dem Button "Onlineberatung".
Hier geht es direkt zur Registrierung für Ratsuchende, die noch keinen Account haben.
Hier geht es direkt zum Login für Ratsuchende, die schon einen Account angelegt haben.
Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Bezieherinnen von Bürgergeld, Grundsicherung nach SGB XII, Wohngeld/Kinderzuschlag, BAföG/BAB, Leistungen nach SGB VIII oder nach AsylbLG können einen Antrag auf Übernahme der Kosten zur Empfängnisverhütung stellen. Der Kreis Dithmarschen hat Mittel zur Finanzierung dafür bereit gestellt. Bitte vereinbaren Sie in einer unserer Beratungsstellen einen Termin für die Antragstellung. Bei der Terminvereinbarung werden Sie darüber informiert, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen. Einen Informations-Flyer können Sie hier herunterladen.
Vertrauliche Geburt
Seit dem 1. Mai 2014 gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Weitere Informationen und anonyme Beratung auf www.geburt-vertraulich.de sowie beim kostenlosen Hilfetelefon "Schwangere in Not - anonym & sicher" unter 0800 40 40 020 (24 Stunden erreichbar). Über die genannte Website ist auch eine anonyme Beratung per Chat oder E-Mail möglich. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung zu diesem Thema können Sie sich außerdem an eine unserer Beratungsstellen wenden.
Fonds Sexueller Missbrauch
Über uns können Frauen, die als Minderjährige Betroffene von sexueller Gewalt waren, Anträge auf Leistungen aus dem "Fonds Sexueller Missbrauch" stellen. Weitere Informationen können Sie diesem Flyer entnehmen sowie unter http://www.fonds-missbrauch.de nachlesen.
Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld 2 oder "Hartz IV")
Zum 1. Januar 2023 wurde das sog. "Bürgergeld" eingeführt und löste das bisherige Arbeitslosengeld 2 ab. Unter anderem wurden dadurch die Regelsätze erhöht, wie Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen können. Jeweils zum 1. Januar eines Jahres werden die Regelsätze angepasst.
Regelsätze ab Januar 2024:
- Alleinstehende/r Alg-2-Berechtigte/r (Eckregelsatz) = 563 EUR
- Zusammen lebend oder verheiratet mit Partner/in innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft = 506 EUR für volljährige Partner/in
- Kinder von 0 bis 5 Jahre = 357 EUR
- Kinder von 6 bis 13 Jahre = 390 EUR
- Kinder von 14 bis 17 Jahre = 471 EUR
- Kinder von 18 bis 24 Jahre im Haushalt der Eltern sowie als "U 25" ohne Zustimmung ausgezogen = 451 EUR
Auch die Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, für Schwangere, für dezentrale Warmwasserbereitung etc.) erhöhen sich entsprechend, da sie sich prozentual aus den jeweiligen Regelsätzen errechnen. Die sich ergebenden Beträge für die Mehrbedarfe werden nicht gerundet.
Für Detailfragen sowie für das Verfahren der Antragstellung wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.
Informationen zum Bildungspaket und zum Verfahren der Antragstellung in Dithmarschen finden Sie auch hier: Jobcenter Dithmarschen