Schwangerschaftskonfliktberatung

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen oder wünschen, ist nach der gesetzlichen Regelung eine vorherige Beratung vorgesehen, die mindestens drei Tage vor dem Eingriff erfolgen muss. Der Abbruch nach der Beratungsregelung ist innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis möglich.

Wir unterstützen Sie im Entscheidungsprozess und geben medizinische, soziale und juristische Informationen zum Abbruch sowie auf Wunsch auch Informationen zu Rechtsansprüchen und Hilfen für Mutter und Kind bei Fortsetzung der Schwangerschaft.

Die Beratung wird ergebnisoffen geführt. Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch treffen Sie selbst.

Auf Wunsch kann der Partner oder eine andere Bezugsperson in die Beratung einbezogen werden.

Wir sind berechtigt, die für einen Abbruch nötige Bescheinigung auszustellen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der Schweigepflicht. Auf Wunsch ist sie auch anonym möglich.

Bei Bedarf stehen wir auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Gespräche zur Verfügung.

Hinweis:
Wenn Sie zum Gespräch eine männliche Begleitperson mitnehmen möchten (z. B. Ihren Partner), vereinbaren Sie bitte einen Termin für unsere Beratungsstellen in Brunsbüttel oder Heide, da die Räume in Marne Frauenräume sind, zu denen Männer keinen Zutritt haben.

 


 

Schwanger - und keine/r darf es erfahren?

Eine Schwangerschaft geheim halten zu müssen, ist eine schwierige Situation und ein großes Problem. Seit dem 1. Mai 2014 gibt es einen Ausweg aus dieser Situation: Die sogenannte "vertrauliche Geburt". Es ist ein Weg für alle Frauen, die ihre Identität schützen und dennoch ihr Kind medizinisch sicher zur Welt bringen möchten.

Für den Ablauf des Verfahrens wählt die Schwangere ein Pseudonym, so dass niemand außer der Beraterin von ihrer richtigen Identität erfährt - kein Amt, keine Krankenkasse, kein/e Arzt/Ärztin. Erst im Alter von 16 Jahren kann das Kind Informationen über seine Herkunft einholen. In besonders begründeten Fällen kann die leibliche Mutter dies verhindern.

Wenn Sie sich in einer solchen Notlage befinden oder eine Frau kennen, die sich in dieser Notlage befindet, können Sie sich an uns wenden. Wir beraten und informieren über den Ablauf des Verfahrens und stehen Ihnen bis zur Geburt und ggf. auch danach zur Seite.
Sie können sich auch dann an uns wenden, wenn Sie sich nur vorab informieren möchten und noch nicht wissen, ob Sie das Verfahren der vertraulichen Geburt nutzen möchten.

Weitere Informationen und Materialien bekommen Sie unter www.geburt-vertraulich.de und unter der kostenlosen Hotline "Schwangere in Not - anonym und sicher" 0800 40 40 020. Über die genannte Website ist auch eine anonyme Beratung per Chat oder E-Mail möglich.