Schwangerschaftskonfliktberatung

Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen oder wünschen, ist nach der gesetzlichen Regelung eine vorherige Beratung vorgesehen, die mindestens drei Tage vor dem Eingriff erfolgen muss. Der Abbruch nach der Beratungsregelung ist innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis möglich.

Wir unterstützen Sie im Entscheidungsprozess und geben medizinische, soziale und juristische Informationen zum Abbruch sowie auf Wunsch auch Informationen zu Rechtsansprüchen und Hilfen für Mutter und Kind bei Fortsetzung der Schwangerschaft.

Die Beratung wird ergebnisoffen geführt. Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch treffen Sie selbst.

Auf Wunsch kann der Partner oder eine andere Bezugsperson in die Beratung einbezogen werden.

Wir sind berechtigt, die für einen Abbruch nötige Bescheinigung auszustellen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der Schweigepflicht. Auf Wunsch ist sie auch anonym möglich.

Bei Bedarf stehen wir auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Gespräche zur Verfügung.

Hinweis:
Wenn Sie zum Gespräch eine männliche Begleitperson mitnehmen möchten (z. B. Ihren Partner), vereinbaren Sie bitte einen Termin für unsere Beratungsstellen in Brunsbüttel oder Heide, da die Räume in Marne Frauenräume sind, zu denen Männer keinen Zutritt haben.